FAQs | Studium MA
 
 
1. Wann findet die Einschreibung in die Lehrveranstaltungen statt?

2. Welche wichtigen Termine sollte ich kennen/beachten?

3. Wann kann ich das vorläufige Vorlesungsverzeichnis für das nächste Semester einsehen?

4. Welche Pflichtveranstaltungen muss ich in welchem Fachsemester belegen?

5. Kann ich mir Leistungspunkte anrechnen lassen, die ich an einer anderen Universität erbracht habe?

6. Ich möchte meine im Auslandssemester erbrachten Leistungen anerkennen lassen. An wen muss ich mich wenden?

7. Wo finde ich das Formular für den Leistungsschein der EMW?

8. Ich benötige eine unterschriebene Leistungsübersicht für das Bafög-Amt – an wen muss ich mich wenden?

9. Wie fülle ich das Modul 8 (Ergänzungsstudium)? Welche Formalia sind zu beachten?

10. Ich möchte eine Leistung, die ich in einem Modul des MA EMW erbracht habe, in ein anderes Modul schieben, weil das ebenfalls sehr gut passt. Ist das möglich?

11. Kann ich meine Abschlussarbeit unternehmensgebunden schreiben?

12. Worauf muss ich achten, wenn ich meine Masterarbeit anmelden will?

13. Ich bin während der Anfertigung meiner Abschlussarbeit erkrankt – was muss ich tun?

14. Ich muss nach der Anmeldung zur Masterarbeit noch fehlende Scheine einreichen – wie geht das?

15. Stimmt es, dass nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit mein Prüfungsanspruch in der EMW erlischt?

16. Mein Studienbuch ist verschwunden – wie erhalte ich ein neues?

17. Ich möchte vom Vollzeit- in ein Teilzeitstudium wechseln – was muss ich tun?

18. Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen – was muss ich tun?

19. Muss ich mich zurückmelden, wenn alle Leistungen erbracht sind und nur noch meine Abschlussarbeit aussteht?


 
1. Wann findet die Einschreibung in die Lehrveranstaltungen statt?

Für die Veranstaltungen der EMW findet die Einschreibung immer in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt – der genaue Termin wird über die Mailingliste kommuniziert. Für andere Veranstaltungen der Fachhochschule und der Universität Potsdam informieren Sie sich bitte gesondert. (Beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen an der FH in der Regel eher beginnen.)



2. Welche wichtigen Termine sollte ich kennen/beachten?
  • Beginn/Ende der Vorlesungszeit/Feiertage usw.: Beachten Sie die Semestertermine der Universität Potsdam.
  • Einschreibung in die Lehrveranstaltungen der EMW: Jeweils in der Woche vor dem Beginn der Vorlesungszeit.
  • Einschreibung in Lehrveranstaltungen außerhalb der EMW: Beachten Sie die Fristen der FH-Potsdam, des Sprachenzentraums sowie die Einschreibfristen bei PULS.
  • Anmeldung der MA-Arbeit: Jeweils in der letzten März- oder Septemberwoche.
  • Disputationen: Jeweils in der letzten März- oder Septemberwoche.
  • Beantragung eines Urlaubssemesters: Ein Urlaubssemester muss innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendensekretariat beantragt werden.
  • Rückmeldefristen für das nächste Semester: Jeweils vom 15.6. bis 15.7. und vom 15.1. bis 15.2. eines Jahres.



3. Wann kann ich das vorläufige Vorlesungsverzeichnis für das nächste Semester einsehen?
In der Regel wird das vorläufige Vorlesungsverzeichnis Mitte März oder Mitte September auf der Website der EMW (unter Aktuelles) als PDF zur Verfügung gestellt. Beachten Sie den vorläufigen Charakter dieses Dokuments! Die endgültige Version ist jeweils am 1. April oder 1. Oktober einsehbar.



4. Welche Pflichtveranstaltungen muss ich in welchem Fachsemester belegen?
Es gibt in der EMW sowohl Pflichtveranstaltungen (die in einem bestimmten Fachsemester absolviert werden müssen) als auch Wahlpflichtveranstaltungen (die irgendwann im Laufe des Studiums absolviert werden müssen). Pflichtveranstaltungen, die an ein bestimmtes Fachsemester gebunden, gibt es im MA nur im 1. Semester:

M1: Vorlesung Experimentelle Medienwissenschaft
M1: Seminar Texte zur Medientheorie

M4: Mediale Gestaltung: Einführung



5. Kann ich mir Leistungspunkte anrechnen lassen, die ich an einer anderen Universität erbracht habe?
Das ist möglich; es handelt sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung, die vom Studienausschuss (bei dem ein solches Unterfangen formlos beantragt werden muss) geprüft werden muss.

Eine Ausnahme bildet das Modul 8. Hierhin können Veranstaltungen (ohne Antrag an den Studienausschuss) jederzeit verschoben werden. Ausnahmen gelten auch bei Leistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht worden sind.


6. Ich möchte meine im Auslandssemester erbrachten Leistungen anerkennen lassen. An wen muss ich mich wenden?
Vereinbaren Sie einen Termin mit der*dem* zuständigen Erasmus-Koordinator*in. Sie*Er* wird die Anerkennung vornehmen und dem Studienausschuss vorlegen.



7. Wo finde ich das Formular für den Leistungsschein der EMW?
Im Bereich Downloads.



8. Ich benötige eine unterschriebene Leistungsübersicht für das Bafög-Amt – an wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den*die* Bafög-Beauftragte*n des Instituts für Künste und Medien.



9. Wie fülle ich das Modul 8 (Ergänzungsstudium)? Welche Formalia sind zu beachten?
Im Modul 8 werden sämtliche Leistungsnachweise anerkannt, aus denen ECTS hervorgehen – egal in welchem Fach, an welcher Universität und in welchem Land sie erbracht worden sind. Auch Sprachkurse sind anrechenbar. Abschließen können Sie Modul 8 jedoch nur mit einem benoteten Projekt, Essay, einer benoteten Hausarbeit oder mündlichen Prüfung (d.h. nicht mit einer Klausur, nicht mit der Prüfung eines Sprachkurses). Aus dem Schein für den Modulabschluss muss außerdem hervorgehen, dass für die Note mindestens 6 ECTS vergeben wurden.



10. Ich möchte eine Leistung, die ich in einem Modul des MA EMW erbracht habe, in ein anderes Modul schieben, weil das ebenfalls sehr gut passt. Ist das möglich?
In der Regel geht das nicht und wird vom Studienausschuss (bei dem ein solches Unterfangen formlos beantragt werden muss) nicht bewilligt. Die Einordnung der Lehrveranstaltungen in die Module wird in der Gesamtlehrplanung abgestimmt, eine nachträgliche Änderung ist weder sinnvoll noch erwünscht. Eine Ausnahme bildet das Modul 8. Hierhin können Veranstaltungen (ohne dass die Leistungsscheine ausgetauscht oder geändert werden müssen) jederzeit verschoben werden. Ausnahmen gelten auch bei Auslandsleistungen.



11. Kann ich meine Abschlussarbeit unternehmensgebunden schreiben?
Unter folgenden Voraussetzungen ist das möglich: Thema und Exposé müssen in Kooperation mit einer*einem* EMW-Dozent*in entwickelt werden, die Arbeit muss ergebnisoffen (also keine Auftragsarbeit) sein und sie muss publizierbar sein (d.h. Sie haben die Rechte an Ihrer Arbeit).



12. Worauf muss ich achten, wenn ich meine Masterarbeit anmelden will?
  • Wahl der Betreuer*innen: Sie benötigen zwei Betreuer*innen, die Sie deutlich vor der Anmeldung zur MA-Arbeit (mind. 4 Wochen vorher) kontaktieren. Von dieser Frist hängen eine sinnvolle und zielführende Absprache mit den Gutachter*innen und die Zulassung durch den Studienausschuss ab. Mindestens ein*e Betreuer*in muss ein*e Professor*in der an der EMW beteiligten Fachbereiche sein. Die Zweitbetreuung kann von Dozenten*innen anderer Studiengänge übernommen werden, sofern mindestens ein gleichwertiger Abschluss vorliegt.
  • offene Modulprüfungen: Die Zulassung durch den Studienausschuss erfolgt, wenn die nötigen Voraussetzungen gemäß der Angaben im Studienbuch nachgewiesen werden, die Module 1-9 abgeschlossen sind. Falls Arbeiten bereits abgegeben, aber noch nicht bewertet wurden, ist eine schriftliche Eingangsbestätigung durch den*die* Betreuer*in vorzulegen.
  • Zulassung: Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt immer in der letzten Märzwoche bzw. in der letzten Septemberwoche eines Jahres, der Termin wird über die Mailingliste und über die Website kommuniziert. Bringen Sie hierzu das unterschriebene Anmeldeformular, Ihr vollständiges Studienbuch und die ausgefüllte Modulübersicht (ab Studienordnung von 2015) mit.
  • Abgabe: Die Abgabe der Master-Arbeit beim Prüfungsamt der Uni Potsdam erfolgt jeweils am 15. August bzw. 15. Februar. Disputation: Die Disputationen finden immer in der letzten Märzwoche bzw. in der letzten Septemberwoche eines Jahres statt (also immer ein halbes Jahr nach Anmeldung der Arbeit). Sie sind hochschulöffentlich, d.h. Gäste, die nicht der Uni Potsdam oder der FH Potsdam angehören, dürfen nicht anwesend sein. weitere Fragen: Lesen Sie das Merkblatt zur Anfertigung der Masterarbeit in der EMW und die FAQs der Uni Potsdam zur Abschlussarbeit.


13. Ich bin während der Anfertigung meiner Abschlussarbeit erkrankt – was muss ich tun?
Im Krankheitsfall ist innerhalb von fünf Werktagen nach Auftreten des Krankheitsfalles ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt einzureichen. Das Prüfungsamt wird Ihnen dann den neuen Abgabetermin mitteilen. Geht das Attest per Post bei der Universität Potsdam ein, so muss es während der Frist nach Satz 1 abgeschickt worden sein; maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Informieren Sie außerdem Ihre*n Betreuer*in.



14. Ich muss nach der Anmeldung zur Masterarbeit noch fehlende Scheine einreichen – wie geht das?
Bei der Anmeldung zur MA-Arbeit müssen alle Modulprüfungen erfolgt, aber noch nicht benotet sein. Die fehlenden Leistungen werden später durch die*den* Vorsitzende*n des Studienausschusses oder die*den* Stellvertreter*in) nachgetragen, da das Prüfungsamt hier nur diese Unterschriften akzeptiert.



15. Stimmt es, dass nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit mein Prüfungsanspruch in der EMW erlischt?
In der 'Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam' (BAMA-O) heißt es in §7a Abs. 2: "Die bzw. der Studierende muss bis zum Ablauf der doppelten Regelstudienzeit das Bachelor- bzw. Masterstudium beenden (Pru?fungsfrist)." Das bedeutet tatsächlich, dass Ihr Studium ohne Abschluss beendet wäre, sofern Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Prüfungsanspruch durch eine Studienberatung beim Studienausschuss um zwei Semester zu verlängern. Hierfür erhalten Sie vor Ablauf des letzten Semesters ein Schreiben der Universität Potsdam, das Sie auf diese letzte Chance hinweist. Das Studium kann nur verlängert werden, wenn realistische Chancen bestehen, dass es auch innerhalb von zwei Semestern beendet werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.



16. Mein Studienbuch ist verschwunden – wie erhalte ich ein neues?
Wenden Sie sich an die Studienfachberatung – hier können Sie ein neues Studienbuch kaufen.



17. Ich möchte vom Vollzeit- in ein Teilzeitstudium wechseln – was muss ich tun?
Es ist grundsätzlich möglich, EMW in Teilzeit zu studieren. Es muss jedoch ein guter Grund vorliegen, z.B. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder chronische Erkrankung, gesellschaftliches Engagement, Leistungssport, Mitarbeit in Gremien, Erwerbstätigkeit. Das Teilzeitstudium gilt für mindestens 1 Studienjahr (2 Semester) und für alle Teile des Studiums. Teilzeitstudiensemester werden als halbe Fachsemester und volle Hochschulsemester gezählt.? Der Umfang des Teilzeitstudiums in einem Studienjahr darf in der Regel nicht mehr als 30 Leistungspunkte (LP) umfassen. Unter Berücksichtigung von Wiederholungsprüfungen sind höchstens 39 LP möglich. Das Semester, in dem die Masterarbeit angefertigt wird, kann nicht als Teilzeitstudium absolviert werden. Beachten Sie, dass nach derzeitigen Regelungen beim Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium der BAföG-Anspruch wegfällt.

Ausführliche Informationen und das Antragsformular zum Teilzeitstudium an der Uni Potsdam finden Sie hier.
Antragsformular
Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums



18. Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen – was muss ich tun?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie berechtigt sind, ein Urlaubssemester zu beantragen. Gründe hierfür können sein: ein Auslandssemester/Auslandsaufenthalt, das/der dem Studium dient, ein Praktikum, Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Dienste sowie weitere wichtige Anlässe (Betreuung Angehörige*r usw.). Für das erste Studiensemester kann kein Urlaubssemester beantragt werden.

Ein Urlaubssemester muss innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendensekretariat beantragt werden. (In begründeten Notfällen auch nach Ablauf der Rückmeldefrist.) Alle wichtigen Informationen finden Sie im Antragsformular.


19. Muss ich mich zurückmelden, wenn alle Leistungen erbracht sind und nur noch meine Abschlussarbeit aussteht?
Bei dieser Frage gilt es, verschiedene Aspekte zu beachten. Sie sind in den Online-Informationen des Dezernat für Studienangelegenheiten im Bereich Formalia detailliert aufgeführt.