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1. Wann findet die Einschreibung in die Lehrveranstaltungen statt? Für die Veranstaltungen der EMW findet die Einschreibung immer in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt – der genaue Termin wird über die Mailingliste kommuniziert. Für andere Veranstaltungen der Fachhochschule und der Universität Potsdam informieren Sie sich bitte gesondert. (Beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen an der FH in der Regel eher beginnen.) 2. Welche wichtigen Termine sollte ich kennen/beachten?
3. Wann kann ich das vorläufige Vorlesungsverzeichnis für das nächste Semester einsehen? In der Regel wird das vorläufige Vorlesungsverzeichnis Mitte März oder Mitte September auf der Website der EMW (unter Aktuelles) als PDF zur Verfügung gestellt. Beachten Sie den vorläufigen Charakter dieses Dokuments! Die endgültige Version ist jeweils am 1. April oder 1. Oktober einsehbar. 4. Welche Pflichtveranstaltungen muss ich in welchem Fachsemester belegen? Es gibt in der EMW sowohl Pflichtveranstaltungen (die in einem bestimmten Fachsemester absolviert werden müssen) als auch Wahlpflichtveranstaltungen (die irgendwann im Laufe des Studiums absolviert werden müssen). Folgende Pflichtveranstaltungen sind an ein bestimmtes Fachsemester gebunden: 1. Semester M1: Vorlesung 1: Medienkulturwissenschaft M1: Seminar zur Vorlesung Medienkulturwissenschaft M1: Seminar zu Techniken des Studierens M1: Seminar zu Klassiker der Medientheorie M2: Technische und gestalterische Grundlagen digitaler Medien M4: Vorlesung Kulturgeschichte M4: Seminar zur Vorlesung Kulturgeschichte 2. Semester M1: Vorlesung 2: Medienkulturgeschichte M1: Seminar zu wissenschaftlichem Arbeiten 3. Semester M6: Vorlesung Medienästhetik M6: Seminar zur Vorlesung Medienästhetik (empfohlen) 5. Für eine Bewerbung oder ein Auslandssemester benötige ich eine Leistungsübersicht/ein Transcript of Records. An wen muss ich mich wenden? Laden Sie bitte hier die entsprechende Datei (Studienordnung von 2010 oder von 2015, englisch oder deutsch) und tragen Sie alle Lehrveranstaltungen und Noten ein, die Sie nachweisen können. Die englischen Titel aller Lehrveranstaltungen finden Sie, wenn Sie auf die englische Version der EMW-Seite umschalten. Vergessen Sie nicht, die Angaben im Kopf des Dokuments und errechnen Sie auch die jeweiligen Gesamtpunktzahlen (für die Module sowie insgesamt). Lediglich die Angaben unterhalb der Tabelle füllen Sie nicht aus. Für alle Transcripts, die im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt (Erasmus o.ä.) stehen, wenden Sie sich an die EMW Erasmus-Koordination. Für alle anderen Transcripts wenden Sie sich an Susanne Müller vom Studienausschuss. Bringen Sie das ausgefüllte Transcript (digital und editierbar) sowie sämtliche Leistungsnachweise mit und lassen Sie sich das Formular unterschreiben und stempeln. 6. Ich möchte meine im Auslandssemester erbrachten Leistungen anerkennen lassen. An wen muss ich mich wenden? Vereinbaren Sie einen Termin mit der*dem* zuständigen Erasmus-Koordinator*in. Sie*Er* wird die Anerkennung vornehmen und dem Studienausschuss vorlegen. 7. Wo finde ich das Formular für den Leistungsschein der EMW? Im Bereich Downloads 8. Ich benötige eine unterschriebene Leistungsübersicht für das Bafög-Amt – an wen muss ich mich wenden? Wenden Sie sich an den*die* Bafög-Beauftragte*n des Instituts für Künste und Medien. 9. Ich habe Fragen zum Praktikum – an wen kann ich mich wenden? Wenden Sie sich an den zuständigen Praktikums-Beauftragten Prof. Dr. Heiko Christians 10. Wie fülle ich das Modul 10 (Ergänzungsstudium)? Welche Formalia sind zu beachten? Im Modul 10 werden sämtliche Leistungsnachweise anerkannt, aus denen ECTS hervorgehen – egal in welchem Fach, an welcher Universität und in welchem Land sie erbracht worden sind. Auch Sprachkurse sind anrechenbar. Abschließen können Sie Modul 10 jedoch nur mit einem benoteten Projekt oder einer Hausarbeit (d.h. nicht mit einer Klausur, nicht mit der Prüfung eines Sprachkurses). Aus dem Schein für den Modulabschluss muss außerdem hervorgehen, dass für die Note mindestens 4 ECTS vergeben wurden. 11. Ich möchte eine Leistung, die ich in einem Modul des BA EMW erbracht habe, in ein anderes Modul schieben, weil das ebenfalls sehr gut passt. Ist das möglich? In der Regel geht das nicht und wird vom Studienausschuss (bei dem ein solches Unterfangen formlos beantragt werden muss) nicht bewilligt. Die Einordnung der Lehrveranstaltungen in die Module wird in der Gesamtlehrplanung abgestimmt, eine nachträgliche Änderung ist weder sinnvoll noch erwünscht. Eine Ausnahme bildet das Modul 10. Hierhin können Veranstaltungen (ohne dass die Leistungsscheine ausgetauscht oder geändert werden müssen) jederzeit verschoben werden. Ausnahmen gelten auch bei Auslandsleistungen. 12. Kann ich meine Abschlussarbeit unternehmensgebunden schreiben? Unter folgenden Voraussetzungen ist das möglich: Thema und Exposé müssen in Kooperation mit einer*einem EMW-Dozent*in entwickelt werden, die Arbeit muss ergebnisoffen (also keine Auftragsarbeit) sein und sie muss publizierbar sein (d.h. Sie haben die Rechte an Ihrer Arbeit). 13. Worauf muss ich achten, wenn ich meine Bachelorarbeit anmelden will? Wahl der Betreuer*innen: Sie benötigen zwei Betreuer*innen, die Sie deutlich vor der Anmeldung zur BA-Arbeit (mind. 4 Wochen vorher) kontaktieren. Von dieser Frist hängen eine sinnvolle und zielführende Absprache mit den Gutachter*innen und die Zulassung durch den Studienausschuss ab. Mindestens ein*e Betreuer*in muss ein*e Professor*in der an der EMW beteiligten Fachbereiche sein. Die Zweitbetreuung kann von Dozenten*innen anderer Studiengänge übernommen werden, sofern mindestens ein gleichwertiger Abschluss vorliegt. Offene Modulprüfungen: Die Leistungen, die noch neben der Bachelorarbeit erbracht werden können, sollen die Gesamtpunktzahl von 16 Leistungspunkten nicht überschreiten. Falls Arbeiten bereits abgegeben, aber noch nicht bewertet wurden, ist eine schriftliche Eingangsbestätigung durch den/die Betreuer*in vorzulegen. Alle bei der Anmeldung noch offenen Leistungen müssen bis zur Disputation erbracht (aber nicht benotet) sein. Zulassung:Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt immer in der zweiten oder dritten Januarwoche bzw. zweiten oder dritten Juliwoche jeden Jahres. Der genaue Termin wird über die EMW-Mailingliste bekannt gegeben. Bringen Sie hierzu das unterschriebene Anmeldeformular, Ihr ausgefülltes Studienbuch, die ausgefüllte Modulübersicht (ab Studienordnung von 2015), den Praktikumsnachweis und den Nachweis über die Teilnahme am Praxistag mit. Disputation: Die im Januar-Termin angemeldeten Arbeiten werden am Ende des Sommersemesters verteidigt (voraussichtlich letzte September-Woche), die im Juli-Termin angemeldeten Arbeiten werden am Ende des Wintersemesters verteidigt (voraussichtlich letzte März-Woche). Der genaue Termin wird über die EMW-Mailingliste bekannt gegeben. Die Disputationen sind hochschulöffentlich. Weitere Fragen: Lesen Sie das Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit in der EMW und die FAQs der Uni Potsdam zur Abschlussarbeit. 14. Ich bin während der Anfertigung meiner Abschlussarbeit erkrankt – was muss ich tun? Im Krankheitsfall ist innerhalb von fünf Werktagen nach Auftreten des Krankheitsfalles ein ärztliches Attest, das Ihnen Prüfungsunfähigkeit bescheinigt, beim Prüfungsamt einzureichen. Das Prüfungsamt wird Ihnen dann den neuen Abgabetermin mitteilen. Geht das Attest per Post bei der Universität Potsdam ein, so muss es während der Frist nach Satz 1 abgeschickt worden sein; maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Informieren Sie außerdem Ihre Betreuer*innen. 15. Ich muss nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit noch fehlende Scheine einreichen – wie geht das? Die fehlenden Leistungen werden durch die*den* Vorsitzende*n des Studienausschusses oder die*den* Stellvertreter*in nachgetragen, da das Prüfungsamt hier nur diese Unterschriften akzeptiert. 16. Stimmt es, dass nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit mein Prüfungsanspruch in der EMW erlischt? In der 'Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam' (BAMA-O) heißt es in §7a Abs. 2: "Die bzw. der Studierende muss bis zum Ablauf der doppelten Regelstudienzeit das Bachelor- bzw. Masterstudium beenden (Pru?fungsfrist)." Das bedeutet tatsächlich, dass Ihr Studium ohne Abschluss beendet wäre, sofern Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Prüfungsanspruch durch eine Studienberatung beim Studienausschuss um zwei Semester zu verlängern. Hierfür erhalten Sie vor Ablauf des letzten Semesters ein Schreiben der Universität Potsdam, das Sie auf diese letzte Chance hinweist. Das Studium kann nur verlängert werden, wenn realistische Chancen bestehen, dass es auch innerhalb von zwei Semestern beendet werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier. 17. Mein Studienbuch ist verschwunden – wie erhalte ich ein neues? Wenden Sie sich an die Studienfachberatung – hier können Sie ein neues Studienbuch kaufen 18. Ich möchte vom Vollzeit- in ein Teilzeitstudium wechseln – was muss ich tun? Es ist grundsätzlich möglich, EMW in Teilzeit zu studieren. Es muss jedoch ein guter Grund vorliegen, z.B. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder chronische Erkrankung, gesellschaftliches Engagement, Leistungssport, Mitarbeit in Gremien, Erwerbstätigkeit. Das Teilzeitstudium gilt für mindestens 1 Studienjahr (2 Semester) und für alle Teile des Studiums. Teilzeitstudiensemester werden als halbe Fachsemester und volle Hochschulsemester gezählt. Der Umfang des Teilzeitstudiums in einem Studienjahr darf in der Regel nicht mehr als 30 Leistungspunkte (LP) umfassen. Unter Berücksichtigung von Wiederholungsprüfungen sind höchstens 39 LP möglich. Das Semester, in dem die Bachelorarbeit angefertigt wird, kann nicht als Teilzeitstudium absolviert werden. Beachten Sie, dass nach derzeitigen Regelungen beim Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium der BAföG-Anspruch wegfällt. Ausführliche Informationen und das Antragsformular zum Teilzeitstudium finden Sie hier. Antrag auf Teilzeitstudium Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums 19. Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen – was muss ich tun? Prüfen Sie zunächst, ob Sie berechtigt sind, ein Urlaubssemester zu beantragen. Gründe hierfür können sein: ein Auslandssemester/Auslandsaufenthalt, das/der dem Studium dient, ein Praktikum, Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Dienste sowie weitere wichtige Anlässe (Betreuung Angehörige*r usw.). Für das erste Studiensemester kann kein Urlaubssemester beantragt werden. Ein Urlaubssemester muss innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendensekretariat beantragt werden. (In begründeten Notfällen auch nach Ablauf der Rückmeldefrist.) Alle wichtigen Informationen finden Sie im Antragsformular. 20. Muss ich mich zurückmelden, wenn alle Leistungen erbracht sind und nur noch meine Abschlussarbeit aussteht? Bei dieser Frage gilt es, verschiedene Aspekte zu beachten. Sie sind in den Online-Informationen des Dezernat für Studienangelegenheiten im Bereich Formalia detailliert aufgeführt. | ||