| ||
| ||
| ||
| ||
1. Wie bewerbe ich mich für das Master-Studium "Europäische Medienwissenschaft"? 2. Wo finde ich mehr Informationen zum Studiengang? 3. Was sind die Lehrinhalte? 4. Wie lang ist die Regelstudienzeit? 5. Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung – was muss ich bei der Bewerbung beachten? 6. Kann ich EMW in Teilzeit studieren? 7. Fallen für das Studium der EMW Studiengebühren an? 1. Wie bewerbe ich mich für das Master-Studium "Europäische Medienwissenschaft"? Die Aufnahme des Studiums erfolgt einmal im Jahr zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters. Es werden maximal 20 Plätze vergeben. Die Bewerbungsfrist für den MA endet jeweils am 01.06. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam, vom 14. Dezember 2016 LINK Kontakt für Bewerbung: Universität Potsdam Sekretariat der Europäischen Medienwissenschaft Stephanie Rymarowicz Standort Neues Palais, Haus 1, Raum 1.01.208 Telefon: +49 (0)331 - 977 4160 Postanschrift: Universität Potsdam Sekretariat der Europäischen Medienwissenschaft Stephanie Rymarowicz Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam 2. Wo finde ich mehr Informationen zum Studiengang? Informationen zu den Zielen des Master-Studiums "Europäische Medienwissenschaft" (EMW), zu den Modulen und Lehrinhalten sowie zu den möglichen Berufsfeldern der Absolvent*innen finden Sie auf der EMW-Homepage auf der Unterseite "Master – Studiengang". Die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs finden Sie auf der Unterseite "Master – Regularien". 3. Was sind die Lehrinhalte? Der Master-Studiengang EMW wird in gleichberechtigter Kooperation zwischen der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam durchgeführt. Immatrikuliert sind die Studierenden an der Universität Potsdam. Es werden Perspektiven der Kultur- und Medienwissenschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Forschung erarbeitet. Dabei liegt der Fokus auf Fragen der Medienphilosophie, Medienästhetik und Medienkunst sowie auf Untersuchungen konkreter medialer Konfigurationen und Strategien. Die wissenschaftliche Ausrichtung findet ihr Pendant in praktischen Projekten, in denen aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Mediengestaltung, der digitalen Kunst und der Produktion interaktiver Umgebungen berücksichtigt werden. Es wird großer Wert auf angeleitete, freie Forschungsarbeiten gelegt, die Theorie und Praxis produktiv miteinander verbinden. Bezüglich des genaueren Profils und der inhaltlichen Ausrichtung des medienkulturwissenschaftlich und gestalterisch ausgelegten Studiengangs informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage im Abschnitt "Studium". Bitte werfen Sie auch einen Blick in die online verfügbaren kommentierten Vorlesungsverzeichnisse, denn diese bieten einen sehr guten Einblick in unsere Lehrinhalte, siehe: Vorlesungsverzeichnis Master. 4. Wie lang ist die Regelstudienzeit? Die Regelstudienzeit liegt bei vier Semestern. Im vierten Semester ist die MA-Arbeit zu schreiben. 5. Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung – was muss ich bei der Bewerbung beachten? Bewerber*innen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung können sich vor ihrer Bewerbung hier informieren. Unter bestimmten Umständen können Sie Anträge auf Nachteilsausgleich und Härtefallanträge stellen und so Ihre Chancen auf eine Zulassung verbessern. Sollten Sie Fragen zu den Studienbedingungen, zu Härtefallanträgen, zu individuellen Nachteilsausgleichen und zur Studienorganisation und –planung haben, dann wenden Sie sich bitte auch an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und sein Team. Beauftragter für Studierende mit Behinderung 6. Kann ich EMW in Teilzeit studieren? Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich möglich. Der Antrag auf Teilzeitstudium ist mit den erforderlichen Unterlagen zur Immatrikulation zu stellen. Für das Teilzeitstudium muss jedoch ein guter Grund vorliegen, z.B. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder chronische Erkrankung, gesellschaftliches Engagement, Leistungssport, Mitarbeit in Gremien, Erwerbstätigkeit. Das Teilzeitstudium gilt für mindestens 1 Studienjahr (2 Semester) und für alle Teile des Studiums. Teilzeitstudiensemester werden als halbe Fachsemester und volle Hochschulsemester gezählt.?Der Umfang des Teilzeitstudiums in einem Studienjahr darf in der Regel nicht mehr als 30 Leistungspunkte (LP) umfassen. Unter Berücksichtigung von Wiederholungsprüfungen sind höchstens 39 LP möglich. Das Semester, in dem die Bachelorarbeit angefertigt wird, kann nicht als Teilzeitstudium absolviert werden. Nach derzeitigen Regelungen entfällt beim Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium der BAföG-Anspruch, weshalb gerade Studierende, die nicht nur einen sehr geringen BAföG-Betrag erhalten, genau nachrechnen sollten. Insbesondere sei noch erwähnt, dass gerade Studierende mit Kind oder Studierende mit Behinderung, die BAföG erhalten, einen längeren Förderungsanspruch und besondere Förderbedingungen haben, die eine genaue Prüfung angezeigt erscheinen lassen. Ausführliche Informationen und das Antragsformular zum Teilzeitstudium finden Sie hier. Antrag auf Teilzeitstudium Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums 7. Fallen für das Studium der EMW Studiengebühren an? Die Semesterkosten entsprechen den Beiträgen der Universität Potsdam – zusätzliche Gebühren fallen nicht an. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten finden Sie hier. | ||