Die Aufnahme des Studiums erfolgt einmal im Jahr zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters. Es werden maximal 20 Plätze vergeben. Die Bewerbungsfrist für den MA endet jeweils am 01. Juni. Die Auswahlgespräche werden spätestens bis zum 20. Juli durchgeführt. Der genaue Termin wird nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen mitgeteilt.
Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam, vom 14. Dezember 2016.
Um sich zu bewerben, muss das Online-Formular (Login) ausgefüllt und unterzeichnet nebst allen erforderlichen Nachweisen postalisch bis zum 01. Juni (an: Universität Potsdam, Studiengang Europäische Medienwissenschaft, z.H. Frau Stephanie Rymarowicz, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam) eingereicht werden.
A) Einzureichen sind:
- unterzeichneter Zulassungsantrag (siehe links online Formular)
- Kopie des Abschlusszeugnisses oder bei fehlendem Abschluss Kopie eines geeigneten vorläufigen Nachweises über die bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Noten (Transcript of Records) mit Angabe der aktuellen Durchschnittsnote. Liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbung noch nicht vor, dürfen bis zum Abschluss nicht mehr als 40 LP fehlen.
- Wenn Zeugnis oder vorläufiger Nachweis nicht in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche oder englische Übersetzung beizufügen, deren Richtigkeit von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt ist.
- Nachweis über Sprachkenntnisse in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache von Bewerber*innen, die nicht Deutsche sind.
- Nachweise über Staatsangehörigkeit.
- aktuelle / letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf dem die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
- ggf. weitere Anträge bzw. Nachweise, z.B. weiterer Studiengänge, Einstufungsbescheid, Asylverfahren, Profilquote, Dienst, Härtefall, Verbesserung der Wartezeit oder Note.
B) Zugangsvoraussetzungen:
(1) Für das Masterstudium Europäische Medienwissenschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
a) ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in folgenden Fächern: kulturwissenschaftliche Medienwissenschaft, Kulturwissenschaft, Filmwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft oder Kunstgeschichte. Hochschulabschlüsse im Studiengang Kulturarbeit oder in Kunst- oder Designfächern gelten als äquivalent zu den aufgeführten Fächern, wenn die Bewerber*innen den Erwerb von mindestens 30 Leistungspunkten in medientheoretischen Modulen nachweisen.
b) ein mit den unter a) angeführten Studiengängen gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
(2) Sprachkenntnisse in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Die erforderlichen Sprachkompetenzen werden durch die Vorlage folgender Zertifikate oder Zeugnisse nachgewiesen:
- Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder der Allgemeinen Fachhochschulreife mit Englisch als 1. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit Bestätigung des Niveaus B2,
- Zertifikat UNIcert® II, III oder IV,
- TOEFL® Internet-Based Test (iBT) oder TO- EFL iBT Home Edition mit mind. 75 Punkten,
- Cambridge English B2 First (FCE) mit min- destens 160 Punkten,
- IELTS mit mindestens 6,0 Punkten in jedem Bereich,
- Zeugnis über den Abschluss eines englisch- sprachigen Studienganges einer anerkannten Hochschule,
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden,
- Pearson Test of English
- PTE Academic mit mindestens 59 Punkten,
- College English Test (CET; China): Band-6 mit mindestens 550 Punkten.
(3) Studierfähigkeit in deutscher Sprache wird vorausgesetzt. Bewerber*innen, die nicht Deutsche sind, müssen einen Nachweis über Deutschkenntnisse entsprechend der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang oder einen gleichwertigen anderen Nachweis erbringen. Hierfür müssen Bewerber*innen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens der Stufe C1 des GER entsprechen. Näheres zu den Zertifikaten als Nachweis der Sprachkenntnisse ist
hier zu finden.