FAQ

Wann findet die Einschreibung in die Lehrveranstaltungen statt?

Für die Veranstaltungen der EMW findet die Einschreibung immer in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt – der genaue Termin wird über die Mailingliste kommuniziert. Für andere Veranstaltungen der Fachhochschule und der Universität Potsdam informieren Sie sich bitte gesondert. (Beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen an der FH in der Regel eher beginnen.)

Welche wichtigen Termine sollte ich kennen/beachten?
  • Beginn/Ende der Vorlesungszeit/Feiertage usw.: Beachten Sie die Semestertermine der Universität Potsdam.
  • Einschreibung in die Lehrveranstaltungen der EMW: Jeweils in der Woche vor dem Beginn der Vorlesungszeit.
  • Einschreibung in Lehrveranstaltungen außerhalb der EMW: Beachten Sie die Fristen der FH-Potsdam, des Sprachenzentraums sowie die Einschreibfristen bei PULS.
  • Einführungswoche für die Studierenden des 1. Fachsemesters: Immer die erste Vorlesungswoche im Wintersemester. In dieser Woche finden in der EMW keine regulären Lehrveranstaltungen statt.
  • Anmeldung der MA-Arbeit: Jeweils im Januar oder im Juli für das darauffolgende Semester.
  • Disputationen: Jeweils in der letzten März- oder Septemberwoche.
  • Beantragung eines Urlaubssemesters: Ein Urlaubssemester muss innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendensekretariat beantragt werden.
  • Rückmeldefristen für das nächste Semester: Jeweils vom 15.6. bis 15.7. und vom 15.1. bis 15.2. eines Jahres.
Wann kann ich das vorläufige Vorlesungsverzeichnis für das nächste Semester einsehen?

In der Regel wird das vorläufige Vorlesungsverzeichnis Mitte März oder Mitte September auf der Website der EMW (unter Aktuelles) als PDF zur Verfügung gestellt. Beachten Sie den vorläufigen Charakter dieses Dokuments! Die endgültige Version ist jeweils am 1. April oder 1. Oktober einsehbar.

Welche Pflichtveranstaltungen muss ich in welchem Fachsemester belegen?

Es gibt in der EMW sowohl Pflichtveranstaltungen (die in einem bestimmten Fachsemester absolviert werden müssen) als auch Wahlpflichtveranstaltungen (die irgendwann im Laufe des Studiums absolviert werden müssen). Pflichtveranstaltungen, die an ein bestimmtes Fachsemester gebunden, gibt es im MA nur im 1. Semester:

M1: Vorlesung Experimentelle Medienwissenschaft
M1: Seminar Texte zur Medientheorie

M4: Mediale Gestaltung: Einführung

Kann ich mir Leistungspunkte anrechnen lassen, die ich an einer anderen Universität erbracht habe?

Das ist möglich; es handelt sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung, die vom Studienausschuss (bei dem ein solches Unterfangen formlos beantragt werden muss) geprüft werden muss.

Eine Ausnahme bildet das Modul 8. Hierhin können Veranstaltungen (ohne Antrag an den Studienausschuss) jederzeit verschoben werden. Ausnahmen gelten auch bei Leistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht worden sind.

Ich möchte meine im Auslandssemester erbrachten Leistungen anerkennen lassen. An wen muss ich mich wenden?

Vereinbaren Sie einen Termin mit der*dem* zuständigen Erasmus-Koordinator*in. Sie*Er* wird die Anerkennung vornehmen und dem Studienausschuss vorlegen.

Wo finde ich das Formular für den Leistungsschein der EMW?

Im Bereich Downloads.

Ich benötige eine unterschriebene Leistungsübersicht für das Bafög-Amt – an wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den*die* Bafög-Beauftragte*n des Instituts für Künste und Medien.

Wie fülle ich das Modul 8 (Ergänzungsstudium)? Welche Formalia sind zu beachten?

Im Modul 8 werden sämtliche Leistungsnachweise anerkannt, aus denen ECTS hervorgehen – egal in welchem Fach, an welcher Universität und in welchem Land sie erbracht worden sind. Auch Sprachkurse sind anrechenbar. Abschließen können Sie Modul 8 jedoch nur mit einem benoteten Projekt, Essay, einer benoteten Hausarbeit oder mündlichen Prüfung (d.h. nicht mit einer Klausur, nicht mit der Prüfung eines Sprachkurses). Aus dem Schein für den Modulabschluss muss außerdem hervorgehen, dass für die Note mindestens 6 ECTS vergeben wurden.

Ich möchte eine Leistung, die ich in einem Modul des MA EMW erbracht habe, in ein anderes Modul schieben, weil das ebenfalls sehr gut passt. Ist das möglich?

In der Regel geht das nicht und wird vom Studienausschuss (bei dem ein solches Unterfangen formlos beantragt werden muss) nicht bewilligt. Die Einordnung der Lehrveranstaltungen in die Module wird in der Gesamtlehrplanung abgestimmt, eine nachträgliche Änderung ist weder sinnvoll noch erwünscht. Eine Ausnahme bildet das Modul 8. Hierhin können Veranstaltungen (ohne dass die Leistungsscheine ausgetauscht oder geändert werden müssen) jederzeit verschoben werden. Ausnahmen gelten auch bei Auslandsleistungen.

Kann ich meine Abschlussarbeit unternehmensgebunden schreiben?

Unter folgenden Voraussetzungen ist das möglich: Thema und Exposé müssen in Kooperation mit einer*einem* EMW-Dozent*in entwickelt werden, die Arbeit muss ergebnisoffen (also keine Auftragsarbeit) sein und sie muss publizierbar sein (d.h. Sie haben die Rechte an Ihrer Arbeit).

Worauf muss ich achten, wenn ich meine Masterarbeit anmelden will?

Wahl der Betreuer*innen: Sie benötigen zwei Betreuer*innen, die Sie deutlich vor der Anmeldung zur MA-Arbeit (mind. 4 Wochen vorher) kontaktieren. Von dieser Frist hängen eine sinnvolle und zielführende Absprache mit den Gutachter*innen und die Zulassung durch den Studienausschuss ab. Mindestens ein*e Betreuer*in muss ein*e Professor*in der an der EMW beteiligten Fachbereiche sein. Die Zweitbetreuung kann von Dozenten*innen anderer Studiengänge übernommen werden, sofern mindestens ein gleichwertiger Abschluss vorliegt.

Offene Modulprüfungen: Die Leistungen, die noch neben der Masterarbeit erbracht werden können, sollen die Gesamtpunktzahl von 12 Leistungspunkten nicht überschreiten. Falls Arbeiten bereits abgegeben, aber noch nicht bewertet wurden, ist eine schriftliche Eingangsbestätigung durch den/die Betreuer*in vorzulegen.

Zulassung: Die Studierenden melden Ihre Masterarbeit bei einem von zwei zentralen Terminen des Studien- und Prüfungsausschusses der EMW an. Diese Termine liegen in der Regel in der zweiten oder dritten Januarwoche bzw. zweiten oder dritten Juliwoche jeden Jahres. Der genaue Termin wird über die EMW-Mailingliste bekannt gegeben. Bringen Sie hierzu das unterschriebene Anmeldeformular, Ihr vollständiges Studienbuch und die ausgefüllte Modulübersicht (ab Studienordnung von 2015) mit.

Disputation:Die im Januar-Termin angemeldeten Arbeiten werden am Ende des Sommersemesters verteidigt (voraussichtlich letzte September-Woche), die im Juli-Termin angemeldeten Arbeiten werden am Ende des Wintersemesters verteidigt (voraussichtlich letzte März-Woche). Der genaue Termin wird über die EMW-Mailingliste bekannt gegeben. Die Disputationen sind hochschulöffentlich.

Weitere Fragen: Lesen Sie das Merkblatt zur Anfertigung der Masterarbeit in der EMW und die FAQs der Uni Potsdam zur Abschlussarbeit.

Ich bin während der Anfertigung meiner Abschlussarbeit erkrankt – was muss ich tun?

Im Krankheitsfall ist innerhalb von fünf Werktagen nach Auftreten des Krankheitsfalles ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt einzureichen. Das Prüfungsamt wird Ihnen dann den neuen Abgabetermin mitteilen. Geht das Attest per Post bei der Universität Potsdam ein, so muss es während der Frist nach Satz 1 abgeschickt worden sein; maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Informieren Sie außerdem Ihre*n Betreuer*in.

Ich muss nach der Anmeldung zur Masterarbeit noch fehlende Scheine einreichen – wie geht das?

Alle Leistungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit noch offen waren, sind – sobald sie vollständig erbracht und ggf. benotet worden sind – beim Studien- und Prüfungsausschuss der EMW einzureichen. Per Mail an: studienausschuss@emw-potsdam.de. Der Studien- und Prüfungsausschuss aktualisiert entsprechend die Modulübersicht der Anmeldung, die dann von den Studierenden an das Prüfungsamt übermittelt werden.

Nach wie vielen Fachsemestern erlischt mein Prüfungsanspruch an der Universität Potsdam?

In der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam‚ (BAMA-O) heißt es in §7a Abs. 2: „Die bzw. der Studierende muss bis zum Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich vier Semester das Bachelor- bzw. Masterstudium beenden (Prüfungsfrist).“ Studierende, die diese Frist überschreiten, sind verpflichtet an einer Beratung beim Studien- und Prüfungsausschuss teilzunehmen. Ziel dieser Beratung ist der Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung, in der sich die studierende Person verpflichtet, die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. In Härtefällen ist keine Studienverlaufsvereinbarung nötig.

Mein Studienbuch ist verschwunden – wie erhalte ich ein neues?

Wenden Sie sich an die Studienfachberatung – hier können Sie ein neues Studienbuch kaufen.

Ich möchte vom Vollzeit- in ein Teilzeitstudium wechseln – was muss ich tun?

Es ist grundsätzlich möglich, EMW in Teilzeit zu studieren. Das Teilzeitstudium stellt eine individuelle Streckung des Studienverlaufs in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar. Dabei nehmen die Studierenden am regulären Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb teil, belegen jedoch maximal die Hälfte der für das jeweilige Semester im Vollzeitstudium vorgesehenen Veranstaltungen. Beachten Sie, dass der Status als Teilzeitstudierende*r gegebenenfalls Auswirkungen auf unterschiedliche Sozialleistungen hat. Die BA-Arbeit kann nicht in Teilzeit geschrieben werden. Nehmen Sie vor dem Antrag auf ein Teilzeitstudium unbedingt an einer Studienfachberatung teil.

Regelungen zum Teilzeitstudium: §4 bzw. 4a der BAMA-O/BAMALA-O
18. Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen – was muss ich tun?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie berechtigt sind, ein Urlaubssemester zu beantragen. Gründe hierfür können sein: ein Auslandssemester/Auslandsaufenthalt, das/der dem Studium dient, ein Praktikum, Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Dienste sowie weitere wichtige Anlässe (Betreuung Angehörige*r usw.). Für das erste Studiensemester kann kein Urlaubssemester beantragt werden.

Ein Urlaubssemester muss innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendensekretariat beantragt werden. (In begründeten Notfällen auch nach Ablauf der Rückmeldefrist.) Alle wichtigen Informationen finden Sie im Antragsformular auf PULS.

Muss ich mich zurückmelden, wenn alle Leistungen erbracht sind und nur noch meine Abschlussarbeit aussteht?

Bei dieser Frage gilt es, verschiedene Aspekte zu beachten. Sie sind in den Online-Informationen des Dezernat für Studienangelegenheiten im Bereich Formalia detailliert aufgeführt.

Für eine Bewerbung oder ein Auslandssemester benötige ich eine Leistungsübersicht/ein Transcript of Records. An wen muss ich mich wenden?

Für alle Transcripts, die im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt (Erasmus o.ä.) stehen, wenden Sie sich an die EMW Erasmus-Koordination. Für alle anderen Transcripts wenden Sie sich an Susanne Müller vom Studien- und Prüfungsausschuss. 

Ich möchte mich für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen – was muss ich tun?

Wenn Sie aus wichtigem Grund keine Lehrveranstaltungen besuchen können, sollten Sie sich beurlauben lassen. Eine Beurlaubung ist nur für volle Semester und maximal für zwei aufeinanderfolgende Semester möglich. Während der Dauer der Beurlaubung besteht keine Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und auf die Teilnahme am Leistungserfassungsprozess.

Informationen zu Urlaubssemestern