Bachelor

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Das Bachelorstudium Europäische Medienwissenschaft ist ein Ein-Fach-Studium, d.h. Sie studieren ausschließlich Medienwissenschaft und keine weiteren Haupt- oder Nebenfächer.

Jährlich zum Wintersemester werden 40 Studienplätze vergeben. Es gelten die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen des Bundeslandes Brandenburg. Maßgeblich ist also entweder die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder die Anzahl der Wartesemester. Die Prüfung der Zugangsberechtigung erfolgt nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen im Studienbüro/Studierendensekretariat.

80% der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote, 20% nach Wartesemestern vergeben. Weitere Ranglisten finden Sie hier. Angaben zu den erforderlichen Durchschnittsnoten und Wartesemestern der letzten Jahre finden Sie hier.

Frist für die Bewerbung zum B.A.-Studiengang ist jeweils der 15.7. (Eingang der Unterlagen).

Dr. Susanne Müller
Studienfachberatung Bachelor

Universität Potsdam
Campus Neues Palais
Haus 1, Raum 110
Tel. +49(0)331 977 4172
susanne.mueller@uni-potsdam.de

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Anfragen und Terminvereinbarungen bitte per E-Mail

Dr. Kai Knörr
Quereinstieg Bachelor

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Wie bewerbe ich mich für das Bachelor-Studium ‚Europäische Medienwissenschaft‘?

Die Aufnahme des Studiums erfolgt einmal im Jahr zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters. Es werden maximal 40 Plätze vergeben. Die Bewerbungsfrist für den BA endet jeweils am 15.07. (Ausschlussfrist). Es gelten die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen des Bundeslandes Brandenburg. 

Alle weiteren Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Die Studierenden der EMW bewerben und immatrikulieren sich an der Universität Potsdam. Sie müssen die Voraussetzungen für ein Universitätsstudium nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) erfüllen.

Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Ausnahmeregelungen für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung finden Sie hier.

Wo finde ich mehr Informationen zum Studiengang?

Weitere Informationen zum Bachelor-Studiums ‚Europäische Medienwissenschaft‘ (EMW) finden Sie hier.

Die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs finden Sie hier.

Das aktuelle und alle früheren Vorlesungsverzeichniss(e) finden Sie hier.

Immer am zweiten Freitag im Juni findet der Hochschulinformationstag der Universität Potsdam statt. Die aktuellen Informationen dazu finden Sie hier.

Kann ich durch Wartesemester meine Durchschnittsnote verbessern?

Das ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt unterschiedliche Ranglisten, nach denen Bewerberinnen zugelassen werden. Der größte Teil der Bewerberinnen wird nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zugelassen. Für die Zulassung nach Wartesemestern wird eine weitere Rangliste geführt. Weitere Ranglisten finden Sie hier. Es besteht die Möglichkeit, dass Bewerber*innen auf mehreren Ranglisten geführt werden.

Welche Durchschnittsnote (NC) oder wie viele Wartesemester muss ich haben, um in der EMW zugelassen zu werden?

Die Auswahlgrenzen ergeben sich jedes Jahr neu aus den Durchschnittsnoten bzw. Wartesemestern der neu zugelassenen Studierenden. Die aktuellen Auswahlgrenzen finden Sie hier.

Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung einreichen?

Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.

Ich möchte EMW als Zweitstudium studieren – was muss ich bei der Bewerbung beachten?

Die Universität Potsdam hält 3 % der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studienfächern für Bewerber*innen um ein Zweitstudium im 1. Fachsemester bereit. Als ZweitstudienBewerber*innen zählt nur, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im 1. Fachsemester bewerben möchte. Weitere Informationen zur Bewerbung und zur Auswahl finden Sie hier.

Die aktuellen Auswahlgrenzen für Zweitstudienbewerber*innen finden Sie hier.

Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung – was muss ich bei der Bewerbung beachten?

BewerberInnen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung können sich vor ihrer Bewerbung hier informieren. Unter bestimmten Umständen können Sie Anträge auf Nachteilsausgleich und Härtefallanträge stellen und so Ihre Chancen auf eine Zulassung verbessern.

Sollten Sie Fragen zu den Studienbedingungen, zu Härtefallanträgen, zu individuellen Nachteilsausgleichen und zur Studienorganisation und -planung haben, dann wenden Sie sich bitte auch an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und sein Team.

Beauftragter für Studierende mit Behinderung

Wie bewerbe ich mich, wenn ich aus einem Land komme, das nicht der EU angehört, oder kein Abitur einer deutschen Schule habe?

Bewerberinnen, die Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben (ausländische Hochschulzugangsberechtigung) müssen vor der Bewerbung für das 1. und/oder höhere Fachsemester die Anerkennung als Studienberechtigung für das Land Brandenburg vornehmen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung ist zusätzlich der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich. Diesen müssen Sie spätestens zur Immatrikulation erbringen. Informationen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen finden Sie hier.

Ansprechpersonen und Beratungsangebote finden sie hier.

Wie lang ist die Regelstudienzeit?

Die Regelstudienzeit liegt bei sechs Semestern. Im sechsten Semester ist die BA-Arbeit zu schreiben.

Kann ich EMW in Teilzeit studieren?

Es ist grundsätzlich möglich, EMW in Teilzeit zu studieren. Das Teilzeitstudium stellt eine individuelle Streckung des Studienverlaufs in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar. Dabei nehmen die Studierenden am regulären Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb teil, belegen jedoch maximal die Hälfte der für das jeweilige Semester im Vollzeitstudium vorgesehenen Veranstaltungen. Beachten Sie, dass der Status als Teilzeitstudierende*r gegebenenfalls Auswirkungen auf unterschiedliche Sozialleistungen hat. Die BA-Arbeit kann nicht in Teilzeit geschrieben werden. Nehmen Sie vor dem Antrag auf ein Teilzeitstudium unbedingt an einer Studienfachberatung teil.

Regelungen zum Teilzeitstudium: §4 bzw. 4a der BAMA-O/BAMALA-O

Gibt es die Möglichkeit zum Quereinstieg (Zulassung in ein höheres Fachsemester)?

Eine Zulassung für ein höheres Fachsemester ist grundsätzlich möglich. Eine Einstufung kann nur für ein Fachsemester erfolgen, für das es auch ein Studienangebot gibt. Daher ist im Sommersemester nur eine Bewerbung für das 2. Fachsemester und im Wintersemester nur eine Bewerbung für das 3. Fachsemester möglich. Pro übersprungenes Fachsemester müssen mind. 30 – innerhalb der Module der EMW-Studienordnung anrechenbare – Creditpoints nachgewiesen werden. Über die Anerkennung entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss der EMW.

Kontaktieren Sie spätestens sechs Wochen vor Bewerbungsende die für den Quereinstieg zuständige Person in der EMW.

Beachten Sie, dass es eine örtliche Zulassungsbegrenzung geben kann. Informationen dazu finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Quereinstieg oder Fachwechsel finden Sie hier.

Weitere Informationen zum formalen Ablauf und Terminen auf den Seiten der Universität finden Sie hier.

Die notwendigen Formulare finden Sie hier.

Fallen für das Studium der EMW Studiengebühren an?

Die Semesterkosten entsprechen den Beiträgen der Universität Potsdam – zusätzliche Gebühren fallen nicht an. Eine genaue Aufschlüsselung der aktuellen Semestergebühren finden Sie hier (im unteren Bereich).