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Admission to the programme takes place once a year at the start of the respective winter semester. A maximum of 20 places are available. The application deadline for the MA is 1 June. Selection interviews will be held by 20 July at the latest. The exact date will be communicated once the application documents have been reviewed.
Admission is based on the Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Europäische Medienwissenschaft (Subject-specific entry and admission requirements for the Master’s programme in European Media Studies) of the University of Potsdam and the Potsdam University of Applied Sciences, 14 December 2016.
To apply, please complete and sign the online form and post it, together with all the necessary supporting documents, by 1 June (to: University of Potsdam, European Media Studies programme, for the attention of Ms Stephanie Rymarowicz, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam).
Einzureichende Unterlagen
- unterzeichneter Zulassungsantrag (siehe links online Formular)
- Kopie des Abschlusszeugnisses oder bei fehlendem Abschluss Kopie eines geeigneten vorläufigen Nachweises über die bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Noten (Transcript of Records) mit Angabe der aktuellen Durchschnittsnote. Liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbung noch nicht vor, dürfen bis zum Abschluss nicht mehr als 40 LP fehlen.
- Wenn Zeugnis oder vorläufiger Nachweis nicht in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche oder englische Übersetzung beizufügen, deren Richtigkeit von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt ist.
- Nachweis über Sprachkenntnisse in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache von Bewerber*innen, die nicht Deutsche sind.
- Nachweise über Staatsangehörigkeit.
- aktuelle / letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf dem die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
- ggf. weitere Anträge bzw. Nachweise, z.B. weiterer Studiengänge, Einstufungsbescheid, Asylverfahren, Profilquote, Dienst, Härtefall, Verbesserung der Wartezeit oder Note.
Zugangsvoraussetzungen
a) ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in folgenden Fächern: kulturwissenschaftliche Medienwissenschaft, Kulturwissenschaft, Filmwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft oder Kunstgeschichte. Hochschulabschlüsse im Studiengang Kulturarbeit oder in Kunst- oder Designfächern gelten als äquivalent zu den aufgeführten Fächern, wenn die Bewerber*innen den Erwerb von mindestens 30 Leistungspunkten in medientheoretischen Modulen nachweisen.
b) ein mit den unter a) angeführten Studiengängen gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
(2) Sprachkenntnisse in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Die erforderlichen Sprachkompetenzen werden durch die Vorlage folgender Zertifikate oder Zeugnisse nachgewiesen:
- Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder der Allgemeinen Fachhochschulreife mit Englisch als 1. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit Bestätigung des Niveaus B2,
- Zertifikat UNIcert® II, III oder IV,
- TOEFL® Internet-Based Test (iBT) oder TO- EFL iBT Home Edition mit mind. 75 Punkten,
- Cambridge English B2 First (FCE) mit min- destens 160 Punkten,
- IELTS mit mindestens 6,0 Punkten in jedem Bereich,
- Zeugnis über den Abschluss eines englisch- sprachigen Studienganges einer anerkannten Hochschule,
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden,
- Pearson Test of English
- PTE Academic mit mindestens 59 Punkten,
- College English Test (CET; China): Band-6 mit mindestens 550 Punkten.
(3) Studierfähigkeit in deutscher Sprache wird vorausgesetzt. Bewerber*innen müssen einen Nachweis über Deutschkenntnisse entsprechend der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang oder einen gleichwertigen anderen Nachweis erbringen. Hierfür müssen Bewerber*innen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens der Stufe C1 des GER entsprechen, z.B. durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder weitere Nachweise, die Sie hier finden.

Prof. Dr. Heiko
Christians
Master Studienberatung
Universität Potsdam
Campus Neues Palais
Haus 1, Raum 111
Tel. +49(0)331 977 4171
heikochristians@t-online.de
Sprechstunde
Di 13:00-14:00
Während des Semesters
Wie bewerbe ich mich für das Master-Studium ‚Europäische Medienwissenschaft‚?
Die Aufnahme des Studiums erfolgt einmal im Jahr zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters. Es werden maximal 20 Plätze vergeben. Die Bewerbungsfrist für den MA endet jeweils am 01.06.
Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam, vom 14. Dezember 2016
LINK
Kontakt für Bewerbung
Universität Potsdam
Sekretariat der Europäischen Medienwissenschaft
Stephanie Rymarowicz
Standort Neues Palais, Haus 1, Raum 1.01.208
Telefon: +49 (0)331 – 977 4160
Postanschrift
Universität Potsdam
Sekretariat der Europäischen Medienwissenschaft
Stephanie Rymarowicz
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Wo finde ich mehr Informationen zum Studiengang?
Informationen zu den Zielen des Master-Studiums „Europäische Medienwissenschaft“ (EMW), zu den Modulen und Lehrinhalten sowie zu den möglichen Berufsfeldern der Absolvent*innen finden Sie auf der EMW-Homepage auf der Unterseite „Master – Studiengang“. Die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs finden Sie auf der Unterseite „Master – Regularien“.
Was sind die Lehrinhalte?
Der Master-Studiengang EMW wird in gleichberechtigter Kooperation zwischen der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam durchgeführt. Immatrikuliert sind die Studierenden an der Universität Potsdam. Es werden Perspektiven der Kultur- und Medienwissenschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Forschung erarbeitet. Dabei liegt der Fokus auf Fragen der Medienphilosophie, Medienästhetik und Medienkunst sowie auf Untersuchungen konkreter medialer Konfigurationen und Strategien. Die wissenschaftliche Ausrichtung findet ihr Pendant in praktischen Projekten, in denen aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Mediengestaltung, der digitalen Kunst und der Produktion interaktiver Umgebungen berücksichtigt werden. Es wird großer Wert auf angeleitete, freie Forschungsarbeiten gelegt, die Theorie und Praxis produktiv miteinander verbinden.
Bezüglich des genaueren Profils und der inhaltlichen Ausrichtung des medienkulturwissenschaftlich und gestalterisch ausgelegten Studiengangs informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage im Abschnitt „Studium“.
Bitte werfen Sie auch einen Blick in die online verfügbaren kommentierten Vorlesungsverzeichnisse, denn diese bieten einen sehr guten Einblick in unsere Lehrinhalte, siehe: Vorlesungsverzeichnis Master.
Wie lang ist die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit liegt bei vier Semestern. Im vierten Semester ist die MA-Arbeit zu schreiben.
Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung – was muss ich bei der Bewerbung beachten?
Bewerber*innen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung können sich vor ihrer Bewerbung hier informieren. Unter bestimmten Umständen können Sie Anträge auf Nachteilsausgleich und Härtefallanträge stellen und so Ihre Chancen auf eine Zulassung verbessern.
Sollten Sie Fragen zu den Studienbedingungen, zu Härtefallanträgen, zu individuellen Nachteilsausgleichen und zur Studienorganisation und –planung haben, dann wenden Sie sich bitte auch an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und sein Team.
Kann ich EMW in Teilzeit studieren?
Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich möglich. Der Antrag auf Teilzeitstudium ist mit den erforderlichen Unterlagen zur Immatrikulation zu stellen. Für das Teilzeitstudium muss jedoch ein guter Grund vorliegen, z.B. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder chronische Erkrankung, gesellschaftliches Engagement, Leistungssport, Mitarbeit in Gremien, Erwerbstätigkeit. Das Teilzeitstudium gilt für mindestens 1 Studienjahr (2 Semester) und für alle Teile des Studiums. Teilzeitstudiensemester werden als halbe Fachsemester und volle Hochschulsemester gezählt.?Der Umfang des Teilzeitstudiums in einem Studienjahr darf in der Regel nicht mehr als 30 Leistungspunkte (LP) umfassen. Unter Berücksichtigung von Wiederholungsprüfungen sind höchstens 39 LP möglich. Das Semester, in dem die Bachelorarbeit angefertigt wird, kann nicht als Teilzeitstudium absolviert werden.
Nach derzeitigen Regelungen entfällt beim Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium der BAföG-Anspruch, weshalb gerade Studierende, die nicht nur einen sehr geringen BAföG-Betrag erhalten, genau nachrechnen sollten. Insbesondere sei noch erwähnt, dass gerade Studierende mit Kind oder Studierende mit Behinderung, die BAföG erhalten, einen längeren Förderungsanspruch und besondere Förderbedingungen haben, die eine genaue Prüfung angezeigt erscheinen lassen.
Ausführliche Informationen und das Antragsformular zum Teilzeitstudium finden Sie hier.
Antrag auf Teilzeitstudium
Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums
Fallen für das Studium der EMW Studiengebühren an?
Die Semesterkosten entsprechen den Beiträgen der Universität Potsdam – zusätzliche Gebühren fallen nicht an. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten finden Sie hier.