News Winter 2021/2022
Neue Corona-Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen (ab 15.11.2021)

In Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie tritt in Brandenburg ab Montag, den 15.11.2021, eine neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen in Kraft. Sie dient dazu, das Studium vor Ort so sicher wie möglich zu gestalten und Risiken zu minimieren.
Die wichtigsten Punkte fassen die Präsidentin der FHP, Prof. Schmitt-Rodermund, und der Vizepräsident der UP, Prof. Musil, folgendermaßen zusammen:
Prof. Schmitt-Rodermund:
"Am Präsenzbetrieb der Hochschule soll festgehalten werden. Um jedoch eine Gefährdung auszuschließen, sind ab Montag in allen Innenräumen und bei jedem Abstand Masken zu tragen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Erstens dürfen die Masken abgesetzt werden, wenn eine Person allein im Raum ist. Zweitens dürfen die Lehrpersonen ohne Maske sprechen, wenn der Abstand zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mehr als 2 Meter beträgt. Wir empfehlen hier die Nutzung von FFP II Masken, aber auch medizinische Masken sind zulässig.
Die Möglichkeit, Selbsttests durchzuführen und sich deren Ergebnis von einer anderen Person bestätigen zu lassen, ist für Hochschulen gestrichen worden. Es sind demnach ab Montag für Studierende nur noch zertifizierte Tests (Apotheke, Krankenhaus, Hausarzt, Testzentrum etc.) zulässig, deren Bestätigungen in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gelten. Pro Woche sind für testpflichtige Personen an Hochschulen (Geimpfte und Genesene mit Nachweis sind ausgenommen) zwei Tests erforderlich. Das bedeutet, dass ein durchgeführter Test 72 Stunden Gültigkeit besitzt. Leider sind kostenlose Tests noch nicht wiedereingeführt worden, dies sei aber geplant, so die Auskunft des Ministeriums. Für die nächsten Tage bieten wir deshalb für testpflichtige Studierende an, dass sie sich vor den Augen eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin testen, um an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen zu dürfen. Für Mitarbeitende bleibt es bei dem Angebot der Selbsttests durch die Hochschule. Auch hier sind für testpflichtige Personen zwei Tests pro Woche vorgesehen.
Die Gastronomie und auch viele Veranstaltungstypen in Brandenburg müssen ab Montag auf 2G umstellen. An den Hochschulen ist 3G weiter möglich. In Situationen, in denen gegessen und getrunken werden soll, empfehlen wir jedoch ebenfalls 2G. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihr Treffen ausgestalten können, melden Sie sich beim Krisenstab.
Zum Abschluss noch drei Bitten: An der frischen Luft dürfen die Masken natürlich weiterhin abgenommen werden. Das gleiche gilt in der Mensa beim Essen. In diesen Situationen müssen Sie besonders gut auf die Abstände achten. Den Krisenstab erreichen immer wieder Beschwerden über Menschtrauben ohne Abstand und ohne Maske, sprich, da ist an unserer Hochschule noch deutlich Luft nach oben und es muss sich etwas tun.
Zweites Thema: Die Erkältungszeit hat angefangen. Mit Triefnase und/oder Husten bleiben Sie bitte unbedingt zuhause. Auch wenn es kein Corona ist, es sollte sich niemand anstecken oder auch nur Sorgen machen. Kommen Sie deshalb mit Symptomen nicht an die Hochschule, auch wenn Sie negativ getestet sind. Grundsätzlich ist ein Test auch bei milden Symptomen natürlich immer angeraten, damit Sie nicht mit einem positiven Befund an die Hochschule kommen.
Und zuletzt: Nicht jedes Treffen muss in Präsenz stattfinden. Wie wir mittlerweile wissen, lässt sich manches auch digital gut erledigen und hilft, Kontakte zu reduzieren. Passen Sie auf sich auf.“
Prof. Musil:
"Die wesentliche Änderung liegt darin, dass lt. § 25 Abs. 2 Satz 4 SARS-Cov-2-EindV nun keine Selbsttest in Hochschulen mehr als Nachweis für den Status „getestet“ berücksichtigt werden dürfen. Ich bitte Sie daher, dies ab Montag umzusetzen.
In Aussicht gestellt ist eine Änderung der bundesweiten Testverordnung dahingehend, dass der Bürgertest ab dem Wochenende wieder kostenfrei wird.“
Diese Wiedereinführung der kostenlosen Testungen gilt ab dem 13.11. bundesweit. Das Land Brandenburg informiert dazu:
"Ab dem 13. November 2021 haben wieder alle Menschen Anspruch auf kostenlose Testungen auf Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sogenannte Bürgertestung). Die PoC-Antigen-Tests / Schnelltests können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten auch mehrmals pro Woche in Anspruch genommen werden. Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums."
Über die aktuellen Regelungen und Neuerungen informieren weiterhin die stets aktualisierten Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Studium und Lehre der Universität Potsdam und die Aktuelle Informationen zum Coronavirus der Fachhochschule Potsdam.
Die Auswirkungen der Pandemie sind vielfältig. Auch psychische Probleme können eine Folge dieser besonderen Bedingungen sein und das Studieren zur Belastung machen. In diesem Fall steht Ihnen kostenlose Hilfe zur Verfügung: Sie können sich jederzeit an die Psychologische Beratungsstelle der Universität Potsdam wenden, die vertrauliche und kostenlose Beratungen anbietet; auch eine psychologische Beratung für internationale Studierende wird hier angeboten. Alle Informationen und Kontakte dazu finden Sie hier. Zudem können Sie die – ebenfalls vertrauliche und kostenlose – Psychosoziale Beratung des Studentenwerks in Anspruch nehmen; die Informationen und Kontakte dazu finden Sie hier.
Die wichtigsten Punkte fassen die Präsidentin der FHP, Prof. Schmitt-Rodermund, und der Vizepräsident der UP, Prof. Musil, folgendermaßen zusammen:
Prof. Schmitt-Rodermund:
"Am Präsenzbetrieb der Hochschule soll festgehalten werden. Um jedoch eine Gefährdung auszuschließen, sind ab Montag in allen Innenräumen und bei jedem Abstand Masken zu tragen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Erstens dürfen die Masken abgesetzt werden, wenn eine Person allein im Raum ist. Zweitens dürfen die Lehrpersonen ohne Maske sprechen, wenn der Abstand zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mehr als 2 Meter beträgt. Wir empfehlen hier die Nutzung von FFP II Masken, aber auch medizinische Masken sind zulässig.
Die Möglichkeit, Selbsttests durchzuführen und sich deren Ergebnis von einer anderen Person bestätigen zu lassen, ist für Hochschulen gestrichen worden. Es sind demnach ab Montag für Studierende nur noch zertifizierte Tests (Apotheke, Krankenhaus, Hausarzt, Testzentrum etc.) zulässig, deren Bestätigungen in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gelten. Pro Woche sind für testpflichtige Personen an Hochschulen (Geimpfte und Genesene mit Nachweis sind ausgenommen) zwei Tests erforderlich. Das bedeutet, dass ein durchgeführter Test 72 Stunden Gültigkeit besitzt. Leider sind kostenlose Tests noch nicht wiedereingeführt worden, dies sei aber geplant, so die Auskunft des Ministeriums. Für die nächsten Tage bieten wir deshalb für testpflichtige Studierende an, dass sie sich vor den Augen eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin testen, um an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen zu dürfen. Für Mitarbeitende bleibt es bei dem Angebot der Selbsttests durch die Hochschule. Auch hier sind für testpflichtige Personen zwei Tests pro Woche vorgesehen.
Die Gastronomie und auch viele Veranstaltungstypen in Brandenburg müssen ab Montag auf 2G umstellen. An den Hochschulen ist 3G weiter möglich. In Situationen, in denen gegessen und getrunken werden soll, empfehlen wir jedoch ebenfalls 2G. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihr Treffen ausgestalten können, melden Sie sich beim Krisenstab.
Zum Abschluss noch drei Bitten: An der frischen Luft dürfen die Masken natürlich weiterhin abgenommen werden. Das gleiche gilt in der Mensa beim Essen. In diesen Situationen müssen Sie besonders gut auf die Abstände achten. Den Krisenstab erreichen immer wieder Beschwerden über Menschtrauben ohne Abstand und ohne Maske, sprich, da ist an unserer Hochschule noch deutlich Luft nach oben und es muss sich etwas tun.
Zweites Thema: Die Erkältungszeit hat angefangen. Mit Triefnase und/oder Husten bleiben Sie bitte unbedingt zuhause. Auch wenn es kein Corona ist, es sollte sich niemand anstecken oder auch nur Sorgen machen. Kommen Sie deshalb mit Symptomen nicht an die Hochschule, auch wenn Sie negativ getestet sind. Grundsätzlich ist ein Test auch bei milden Symptomen natürlich immer angeraten, damit Sie nicht mit einem positiven Befund an die Hochschule kommen.
Und zuletzt: Nicht jedes Treffen muss in Präsenz stattfinden. Wie wir mittlerweile wissen, lässt sich manches auch digital gut erledigen und hilft, Kontakte zu reduzieren. Passen Sie auf sich auf.“
Prof. Musil:
"Die wesentliche Änderung liegt darin, dass lt. § 25 Abs. 2 Satz 4 SARS-Cov-2-EindV nun keine Selbsttest in Hochschulen mehr als Nachweis für den Status „getestet“ berücksichtigt werden dürfen. Ich bitte Sie daher, dies ab Montag umzusetzen.
In Aussicht gestellt ist eine Änderung der bundesweiten Testverordnung dahingehend, dass der Bürgertest ab dem Wochenende wieder kostenfrei wird.“
Diese Wiedereinführung der kostenlosen Testungen gilt ab dem 13.11. bundesweit. Das Land Brandenburg informiert dazu:
"Ab dem 13. November 2021 haben wieder alle Menschen Anspruch auf kostenlose Testungen auf Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sogenannte Bürgertestung). Die PoC-Antigen-Tests / Schnelltests können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten auch mehrmals pro Woche in Anspruch genommen werden. Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums."
Über die aktuellen Regelungen und Neuerungen informieren weiterhin die stets aktualisierten Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Studium und Lehre der Universität Potsdam und die Aktuelle Informationen zum Coronavirus der Fachhochschule Potsdam.
Die Auswirkungen der Pandemie sind vielfältig. Auch psychische Probleme können eine Folge dieser besonderen Bedingungen sein und das Studieren zur Belastung machen. In diesem Fall steht Ihnen kostenlose Hilfe zur Verfügung: Sie können sich jederzeit an die Psychologische Beratungsstelle der Universität Potsdam wenden, die vertrauliche und kostenlose Beratungen anbietet; auch eine psychologische Beratung für internationale Studierende wird hier angeboten. Alle Informationen und Kontakte dazu finden Sie hier. Zudem können Sie die – ebenfalls vertrauliche und kostenlose – Psychosoziale Beratung des Studentenwerks in Anspruch nehmen; die Informationen und Kontakte dazu finden Sie hier.