News Winter 2017/2018

Zulassung zur Bachelorarbeit und Masterarbeit im Sommersemester 2018

Die Zulassung zur Bachelorarbeit und Masterarbeit im Sommersemester 2018 erfolgt am Mittwoch, den 21. März 2018, ab 10:00 Uhr durch den Studienausschuss an der Fachhochschule Potsdam in den Räumen D103 und D109.

Studierende bringen dafür bitte folgendes mit:
  1. das ausgefüllte Studienbuch
  2. die erforderlichen Unterlagen/Scheine als Nachweise
  3. das ausgefüllte Formular der Modulübersicht
  4. das ausgefüllte Formular zur Themenvergabe für die BA/MA Arbeit mit

Bitte achten Sie darauf, im Bereich Downloads das richtige Formular der Modulübersicht auszuwählen und vollständig auszufüllen. Die Formulare der Modulübersicht sind dort nach der jeweiligen Prüfungsordnung aufgelistet. Bei den Formularen nach der neuen Prüfungsordung (2015) müssen auch bestimmte Felder (z.B. BA Modul 3) aktiviert und die Titel der Veranstaltungen eingetragen werden.

Hinweis Zulassung zur BA-Arbeit:
Leistungen, die noch parallel zur BA-Arbeit erbracht werden können, sollen die Gesamtpunktzahl von 10 Leistungspunkten nicht überschreiten; sofern noch benotete Leistungspunkte erworben werden müssen, dürfen maximal eine Hausarbeit und eine Projektarbeit ausstehen. Alle Leistungen, die noch parallel zur BA Arbeit erbracht werden, sind dann bis zur Disputation (Ende
März 2018) einzureichen.

Hinweis Zulassung zur MA-Arbeit:
Die Zulassung der MA-Arbeit erfolgt, wenn die Module 1-8 (Studienordnung 2015) und Module 1-9 (Alte Studienordnung 2010) abgeschlossen sind.


Am 21. März 2018 ist die Zulassung durch den Studienausschuss prinzipiell nur möglich, wenn die nötigen Voraussetzungen gemäß der Angaben im Studienbuch nachgewiesen werden. Falls Arbeiten bereits abgegeben, aber noch nicht bewertet wurden, ist eine schriftliche Eingangsbestätigung durch den/die Betreuer/in vorzulegen.

WICHTIGER HINWEIS: Da die Zulassung in diesem Semester aus organisatorischen Gründen bereits in der dritten Märzwoche erfolgen muss (und nicht wie üblich in der vierten Märzwoche), wird Ihnen dadurch für den Zeitrahmen Ihrer letzten Haus- und Projektarbeiten kein Nachteil entstehen: Auch wenn die erforderlichen Haus- und Projektarbeiten erst in der Folgewoche angegeben werden, ist eine vorbehaltliche Zulassung durch den Studienausschuss möglich; Sie weisen dann die Abgabe der erforderlichen Haus- und Projektarbeiten dementsprechend eine Woche später nach.


Wir bitten darum, sich für die Zulassung anzumelden. Bitte schicken Sie bis zum 12. März eine Email mit der Angabe Ihres Namens, Studiengangs (BA/MA) und Namen der BetreuerInnen an Dr. Daniela Doering.